Elektrofahrzeuge besitzen Baugruppen, die sich grundlegend von denen konventionell angetriebener Fahrzeuge unterscheiden.

Daher wird eine klassische Fahrzeugversicherung dem Absicherungsanspruch von E-Mobilisten nicht gerecht, aber es gibt nun Lösungen, die besser passen.

Das beste Beispiel ist die Batterie. Wärend diese bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor ein untergeordnetes Bauteil darstellt, ist die Batterie eine der wesentlichen Kompontenen eines Elektrofahrzeuges. Und nicht nur das, sie ist auch komplett anderen Schadensszenarien ausgesetzt. So kann z.B. durch ein Versagen der Lade- oder Laststeuerung die Batterie beschädigt werden.

Hier hilft versicherungstechnisch nur eine All-Gefahren-Deckung, wie sie aus dem Bereich der Maschinen- und Elektronikversicherung bekannt ist und speziell auf Elektrofahrzeuge angepasst wird.

So sind beispielweise Implosionen oder Schäden durch austretende Batteriesäure ebso versicherbar, wie Seng- und Schmorschäden, oder Folgen von Windböhen.
Besonders praxisrelevant ist die Möglichkeit eine Neuwertentschädigung für bis zu 24 Monate für die Batterie zu vereinbaren.

Von einer derartige Absicherung bleiben allerdings „Kleinfahrzeuge wie Segway, „City-El, „E-Bike oder „Krankenfahrstuhl ausgeschlossen.

Da wir davon ausgehen, dass aufgrund der hohen Einstigeskosten Elektrofahrzeuge primär in gewerblichen Fuhrparks Einzug halten werden, haben wir uns mit diesem Thema beschäftigt und bieten Ihnen eine passende Lösung.

Wir freuen uns auf Anfragen von gewerblichen E-Mobilisten!