Farbänderung bei der Internationalen Versicherungskarte für den Kraftverkehr – aus grün wird weiß.

Wir kennen sie eigentlich unter dem Namen „Grüne Karte“. Seit mehreren Jahrzehnten begleitet uns dieser offizieller KFZ-Versicherungsnachweis im Ausland. Jetzt wird die Farbe vom bisherigen grün auf ein weiß geändert. Bestehende Versicherungskarten behalten ihre Gültigkeit bis zum Jahresende 2020. Die meisten Versicherer nutzen die Übergangszeit bis Ende 2020 und erstellen weiterhin grüne Karten, da diese aktuell im Ausland leichter akzeptiert werden, bis die Veränderung sich verbreitet hat.

Die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr, wie sie offiziell heißt, dient in 48 Ländern als Nachweis für einen KFZ-Versicherungsschutz. In einigen Ländern ist diese Pflicht und wird direkt bei der Einreise kontrolliert.

Unabhängig davon ob diese im Ausland verpflichtet mitgeführt werden muss, ist es sinnvoll diesen KFZ-Versicherungsnachweis grundsätzlich dabei zu haben. Denn auf ihr findet die Polizei alle relevanten Informationen zur KFZ-Versicherung, dies erleichtert die Unfallaufnahme im Ausland erheblich.

In diesen Staaten ist das amtliche Kennzeichen ausreichender Nachweis für einen Versicherungsschutz.

Alle EU-Staaten
Island
Norwegen
Liechtenstein
Kroatien
Andorra
Monaco
San Marino
Serbien
Schweiz

Trotzdem empfehlen wir, eine gültige Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr mit zu führen.

In folgenden Staaten, ist die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr verpflichtend und wird auch bei der bei Einreise kontrolliert:

Albanien
Aserbaidschan
Bosnien-Herzegowina
Iran
Israel
Marokko
Mazedonien
Moldawien
Montenegro
Russland
Tunesien
Türkei
Ukraine
Weißrussland

Bei einigen dieser Länder hängt die Gültigkeit der Internationalen Versicherungskarte von den Regelungen des individuellen Versicherungsvertrages ab. Daher kann es sein, dass einzelne Länder durchgestrichen sind und somit kein Versicherungsschutz vor Ort besteht. Ist eine Deckung für ein solches Land erforderlich nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf wir finden meist eine einfache individuelle Lösung. Im Zweifelsfall kann vor dem Grenzübertritt eine sogenannte Grenzversicherung in dem betreffenden Land abgeschlossen werden.

Sofern unsere Flottenkunden im Ausland tätig sind, erhalten diese eine entsprechende Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr zum Mitführen in den Fahrzeugen.