Im Rahmen der jährlichen Veröffentlichung „Gefährliche Produkte – Informationen zur Produktsicherheit“ fasst die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) seine Erhebungen zur zur Produktsicherheit im jeweiligen Betrachtungsjahr zusammen.
Hierbei werden Produkte berücksichtigt, die dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) und den zugehörigen Verordnungen (ProdSV) unterliegen. Weiterhin werden auch Produkte betrachtet, die anderen Rechtsvorschriften unterliegen, wenn diese über die nationale Kontaktstelle der BAuA an die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten gemeldet wurden. Damit enthält die Auswertung auch Produkte, die beispielsweise dem Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) zuzuordnen sind.