IDD Weiterbildungspflicht 2021 für Versicherungsmakler wurde bereits zur Mitte des Jahres formal erfüllt.

Für Versicherungsvermittler und -berater sowie deren unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkende Beschäftigte gilt eine gesetzliche Weiterbildungspflicht von 15 Zeitstunden je Kalenderjahr.

Es gilt zu beachten, dass dies lediglich eine Minimalanforderung ist, auch wenn in vielen Bereichen fraglich ist, ob diese überhaupt umgesetzt wird.

Angesichts des stetigen Wandels, beispielsweise hinsichtlich rechtlichen Veränderungen, Digitalisierung oder neuen Versicherungsprodukten ist für Versicherungsmakler und Vermittler die regelmäßige Weiterbildung sehr wichtig, alleine schon im Interesse seiner Kunden.

Die FAQs wurden vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag e.V. (DIHK), den Industrie- und Handelskammern (IHKs) und der BaFin kommuniziert und sind nicht abschließend.