Die Transportversicherung ist eine der ältesten Versicherungen und entstand schon vor mehr als 600 Jahren als klassische Absicherung von Seetransporten. Auch heute ist dieser Bereich der Güterversicherung aufgrund des weltweiten Handels ein wichtiger Baustein der Absicherung von Unternehmenswerten.

Hierbei werden sowohl die Transportmittel, als auch die Transportgüter abgesichert.

In der Transportversicherung wird klassisch zwischen Warenversicherung bzw. Güterversicherung, Verkehrshaftung, Kaskoversicherung und Sonderzweige unterschieden.

Warenversicherung bzw. Güterversicherung

Bei der Warenversicherung bzw. Güterversicherung werden die Transportgüter entweder gegen die typischen Transportgefahren oder auch nur gegen eine spezifische Gefahr abgesichert. Die Grundlagen hierzu ergeben sich aus den Bedingungen DTV-Güter, ADS, ICC sowie deren Klauseln.

Gemäß DTV-Güter wird zwischen sogenannter voller Deckung und eingeschränkter Deckung unterschieden. Bei voller Deckung sind die Güter gegen alle Gefahren, mit Ausnahme benannten Ausschlüsse versichert.  Bei eingeschränkter Deckung sind die Güter nur gegen explizit genannte Gefahren abgesichert.

Die ICC wiederum unterscheidet in die drei Deckungsformen. Während ICC (A) die weitestgehende All-Risk-Absicherung bietet, gewährt ICC (B) nur Schutz gegen die ausdrücklich genannten Risiken und ICC (C) einen Mindestdeckung wie Große Haverei, Feuer, Strandung, Transportmittelunfall, Seebeben usw.

Spezielle Vereinbarungen wie Kriegsklausel, Streikklausel, mutwillige Beschädigung oder Zerstörung, sowie sehr spezielle Klauseln für den Transport von bestimmten Gütern, wie Kaffee, Baumwolle oder Öl ergänzen die Vereinbarungen in einer Transportversicherung.

Aufgrund des internationalen Warenhandels ist es möglich und sinnvoll DTV-Klauseln und ICC-Klauseln in einem deutschen Transportversicherungsvertrag zu kombinieren.

Je nach Ausprägung finden für solche Verträge auch Bezeichnungen wie Güterversicherung, Warenversicherung, Warentransportversicherung, Seetransportversicherung, Seewarenversicherung, Transportwarenversicherung Verwendung.

Während die Warentransportversicherung die die Waren eines Unternehmens schützt, welche in Eigenregie oder über Logistikdienstleister transportiert werden, deckt die Werkverkehrsversicherung Schäden ab, die der Unternehmer mit eigenen oder gemieteten Transportmitteln entstehen.

Verkehrshaftungsversicherung

Die Verkehrshaftungsversicherung deckt Haftung von Frachtführern, Spediteuren oder Lagerhaltern aus dem Verkehrshaftungsrecht, sprich der gesetzliche oder vertragliche Haftung und aus Verkehrsverträgen wie Fracht-, Speditions- oder Lagerverträge ab. Die Grundlagen hierzu ergeben sich in der Regel aus den Bedingungen DTV-VHV.

Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung oder auch Transportmittelversicherung schützt das entsprechende Transportmittel gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust. Hierunter fallen Landfahrzeuge, wie beispielsweise LKW, Sattelauflieger, Kleintransporter oder Züge. Ferner Wasserfahrzeuge zum gewerblichen Gütertransport, die Personenschifffahrt aber auch private Boote wie Yachten oder Segelboote. Sowie Luftfahrzeuge im gewerblichen Bereich wie Frachtmaschinen, aber natürlich auch Passagiermaschinen und alle weiteren meist in der Freizeit genutzten Luftfahrzeuge wie Segelflugzeuge oder Motordrachen. Abhängig vom Transportmittel wir hierbei in die Seekaskoversicherung, Flusskaskoversicherung, Wassersportkaskoversicherung, Landkaskoversicherung sowie Luftkaskoversicherung unterschieden.

Sonderzweige

Als sogenannte Sonderzweige werden die Nebensparten der Transportversicherung bezeichnet. Dazu zählen beispielsweise die Valorenversicherung, Ausstellungsversicherung, Reisegepäckversicherung, Reiserücktrittkostenversicherung, Musikinstrumentenversicherung, Automatenversicherung, Jagd- und Sportwaffenversicherung und weitere spezielle Versicherungen abhängig von der Zielgruppe, dem Risiko oder den Gütern.

Unabhängig davon ob ein Musikinstrument je nach Größe transportiert oder mitgeführt wird, es gerade gespielt wird oder nur aufbewahrt wird, eine Musikinstrumentenversicherung schützt gegen Verlust, Beschädigung oder Zerstörung des Instrumentes. In der Regel sind die Gefahren Diebstahl, Raub und Brand standardmäßig in einer Transportversicherung für Musikinstrumente abgesichert.

Die Teilnahme an Ausstellungen und Messen ist für viele Unternehmen ein wichtiges Marketinginstrument und Umsatzbringer. Daher wird hier teilweise sehr viel Geld in einen repräsentativen Messestand und hochwertige Exponate investiert. Gleichzeitig birgt der Transport von und zur Messe, der Auf- und Abbau vor Ort und das Verweilen der Waren und des Messestandes vor Ort ein merkliches Risiko, das einer lückenlosen Absicherung in Form einer Ausstellungsversicherung bedarf.

Beim Umgang mit Wertgegenständen, wie Briefmarken, Münzen, Schmuck, Uhren, Edelmetalle oder Edelsteine bestehen besondere Risiken hinsichtlich Einbruch oder Raub. Nicht nur bei der Lagerung, dem Transport oder der Verarbeitung, sondern auch bei der Präsentation auf Ausstellungen oder Fachmessen, auf Auktionen oder bei direkt beim Kunden besteht eine erhöhte Gefahr. Eine Valorenversicherung deckt als Spezialbereich der Transportversicherung neben diesen Themen auch beispielsweise einen Betriebsausfall nach einem Schadensfall ab. Hinsichtlich digitaler Kunst bedarf es einer sehr genauen Risikobetrachtung.