HOMEOFFICE – ARBEITGEBERINFO

Was Unternehmen über den Versicherungsschutz wissen müssen

Viele Arbeitnehmer wünschen sich die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten. Immer mehr Unternehmen kommen diesem Wunsch nach, um auch auf Dauer ein attraktiver Arbeitgeber zu bleiben. Doch welche Änderungen ergeben sich bezüglich des Versicherungs­schutzes? Was Sie beachten müssen, lesen Sie in den nachfolgenden Ausführungen.

CYBER-VERSICHERUNG

Eine gute Absicherung vor Cyber­Gefahren ist bedeutsamer denn je. Cyber­Kriminelle versuchen sich vermehrt – ob der Tatsache der stattfindenden Revolution unserer Arbeitswelt – gegebenenfalls hin­ zukommende Sicherheitslücken der IT­Security zunutze zu machen. Denn die vermehrte Einrichtung und Nutzung von Homeoffice­Ar­ beitsplätzen erhöht die Angreifbarkeit der Unternehmenssicherheit. Private Firewalls sind leichter zu knacken, isolierte Mitarbeiter klicken eher auf gefährliche E­Mail­Anhänge und Videokonferenzen ziehen unerwünschte Gäste an. Ein einziger unvorsichtiger Mitarbeiter reicht bereits aus, um das Firmennetzwerk zu infizieren.

Ein erfolgreicher Hackerangriff auf ein Großunternehmen verursacht einen durchschnittlichen wirtschaftlichen Schaden von 1,8 Millio­ nen Euro. Bei kleinen und mittelständischen Unternehmen liegt der Durchschnittswert der bekannt gewordenen Fälle bei etwa 70.000 Euro. Grund genug, um in einen hochwertigen Versicherungsschutz zu investieren. Neben der Erstattung der entstandenen Eigen­ und Vermögensschäden leisten viele Versicherer auch Soforthilfe. Denn je länger das Unternehmen nicht arbeiten kann, desto größer werden die zu erstattenden Betriebsunterbrechungskosten. Auch resultieren­ de Haftungsansprüche sowie Ansprüche infolge von Datenschutzver­ letzungen sind versicherbar.

Doch Vorsicht: Damit der erworbene Versicherungsschutz auch Be­ stand hat, müssen gewisse Sicherheitsvorschriften, die von Anbieter zu Anbieter variieren können, eingehalten werden. Solche Obliegen­ heiten sind z. B.:
• Firewallstrukturen an allen Übergängen zum Internet;
• durchgängiger Virenschutz mit aktuellen Virensignaturen;
• zusätzlicher Schutz für die Verbindung mit dem Firmennetzwerk (z. B.: VPN­Client) sowie
• eine regelmäßige Datensicherung.

Die vorangestellten Punkte stellen keineswegs eine abschließende Auflistung dar. Vielmehr sollen Sie vermitteln, dass Cyber­Versicherer sicherstellen wollen, dass Versicherungsschutz nur für solche IT­Sys­ teme zur Verfügung gestellt wird, die dem technischen Stand entspre­ chen und die ausreichend gesichert sind.
Ein wichtiges Kriterium bei der Wahl des passenden Produktes stellt die jeweilige Definition der IT­Systeme dar. Sind ausschließlich An griffe auf die IT­Systeme des Versicherungsnehmers oder der ver­ sicherten Gesellschaft abgedeckt, sind damit private Laptops der Mitarbeiter ausgeschlossen. Attacken auf firmeneigene Laptops sind aber grundsätzlich abgesichert. Werden hingegen auch private Gerä­te der Versicherten in den Bedingungen explizit genannt, sind damit auch Cyber­Attacken auf private PCs versichert, sofern der jeweilige Tarif keine spezifischen Ausschlüsse dahingehend enthält und der PC im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit verwendet wird. Unternehmen sollten ihre Verträge deshalb genauestens prüfen. Je nach Unternehmenssituation kann die Wahl des passenden Produkts unterschiedlich ausfallen. Wir beraten Sie gerne.
Zudem raten wir dazu, dass alle Mitarbeiter für den vorsichtigen Um­gang mit unbekannten Websites und E­Mails sowie anhängenden Dateien gerade bei der Arbeit im Homeoffice nochmals sensibilisiert werden.

Sofern bereits eine Cyber­Versicherung besteht, sollte überprüft wer­den, ob die Tätigkeit im Homeoffice eine anzeigepflichtige Gefahrer­ höhung darstellt. Einige Versicherer fragen im Rahmen der vorver­ traglichen Risikoprüfung explizit nach der Anzahl der regelmäßig im Homeoffice tätigen Mitarbeiter. Wenn sich die Anzahl der im Home­ office tätigen Mitarbeiter gegenüber der Situation bei Abschluss des Cyber­Versicherungsvertrags verändert hat, sollte diese Gefahrerhö­ hung dem Versicherer angezeigt werden, um Auseinandersetzungen im Schadenfall zu vermeiden.

VERTRAUENSSCHADENVERSICHERUNG

Neben der Cyber­Sicherheit spielt auch die Vertrauenswürdigkeit der eigenen Mitarbeiter eine nunmehr wichtige Rolle. Zahlen zeigen, dass Täter wirtschaftskrimineller Straftaten in zwei Dritteln aller Fälle aus dem eigenen Unternehmen stammen. Unterschlagungen, Diebstäh­ le und Sabotagen durch eigene Mitarbeiter sind nur einige denkbare Beispiele. Bedingt durch das neue Arbeitsumfeld ist davon auszuge­ hen, dass derartige Straftaten in den kommenden Jahren zunehmen werden. Mitarbeiter können von zu Hause aus nahezu unbemerkt il­ legalen Handlungen nachgehen, denn die Kontrollmöglichkeiten im heimischen Büro sind weitaus eingeschränkter als am regulären Ar­ beitsplatz. Etwaige Taten werden obendrein erst viel später erkannt, was Schäden in größerem Ausmaß zur Folge hat. Eine Vertrauens­ schadenversicherung schafft hier Abhilfe. Diese sichert unmittelbare Vermögensschäden ab, die dem Unternehmen durch vorsätzliche, un­ erlaubte Handlungen von Mitarbeitern, Organmitgliedern oder Dritten zugefügt werden. Auch Kosten infolge Aufwendungen für die Scha­ denermittlung, Mehrkosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbe­ triebs und Wiederherstellungs­ und Beschaffungskosten von Daten infolge Missbrauchs sind eingeschlossen. Sollten Sie gegen derartige Schäden noch nicht abgesichert sein, empfehlen wir Ihnen dringend, Ihren Versicherungsschutz zu erweitern.

ELEKTRONIKVERSICHERUNG

Elektronische Homeoffice­Ausstattungen (Notebook, Drucker, Handy etc.), die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitenden zur Verfügung stellt, sind in der Elektronikversicherung versichert. Zwar sind elektronische Geräte auch über eine Inhaltsversicherung geschützt, doch diese deckt nur klassische Grundgefahren wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm ab. Erfahrungen zeigen jedoch, dass über 65 Prozent der Schäden an elektronischen Anlagen und Ge­ räten auf Ursachen wie Ungeschicklichkeit, Diebstahl, Vandalismus, Fehlbedienung, Materialfehler, Überspannung oder höhere Gewalt zurückzuführen sind, für die ausschließlich die Elektronikversicherung Versicherungsschutz bietet. Ersetzt wird in den meisten Fällen die Neuanschaffung der Geräte, bzw. deren Reparatur, sowie die Kosten für die Aufräumarbeiten. Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Versicherungsvertrag eingetragenen Betriebsgrundstücke. Bei ent­ sprechender Vereinbarung gilt auch das Bewegungsrisiko – Schäden an elektrischen Geräten während des Transports (z. B.: Diebstahl aus dem Auto) – mitversichert.

Wichtig: Arbeiten Ihre Mitarbeiter im Homeoffice, müssen mobil ein­ gesetzte Geräte über eine Außendeckung mitversichert werden. Nur dann sind solche Geräte nicht nur im Unternehmen, sondern auch da­ rüber hinaus versichert. Meist ist die Höhe der Versicherungssumme für die Außendeckung begrenzt. Wir empfehlen daher, die vereinbarte Versicherungssumme für Sachen außerhalb von benannten Versiche­ rungsorten zu überprüfen und ggf. anzupassen. Nicht versichert sind die privaten Geräte von Mitarbeitern, auch wenn sie dienstlich einge­ setzt werden! Das ist insbesondere dann zu beachten, wenn solche Geräte zum Beispiel über Remote­Lösungen genutzt werden.

Zudem ist es bei einer Elektronikversicherung wichtig, den Schutz nicht allein auf die materiellen Werte eines Unternehmens zu be­ schränken. Denn beschädigte oder verloren gegangene Daten sind für den Geschäftsbetrieb ebenfalls von großer Bedeutung und stellen einen entsprechenden Wert dar. Daher ist es ratsam, bei der Wahl des passenden Produkts auf den Einschluss des Bausteins „Datenversi­cherung“ Wert zu legen.

GESCHÄFTSINHALTSVERSICHERUNG / BETRIEBSGEBÄUDEVERSICHERUNG

Wenn – infolge des Homeoffices – plötzlich ganze Betriebe oder Be­ triebsteile leer stehen, wird dies zwangsläufig eine Gefahrerhöhung darstellen. Beispielsweise liegt die Vermutung nahe, dass Einbrecher durch das weitverbreitete Homeoffice den Fokus von Privatwohnun­ gen auf Gewerberäume wechseln werden. Vor allem leerstehende Betriebsgebäude bieten hier eine große Angriffsfläche. Wichtig: Jede Gefahrerhöhung ist dem Versicherer zu melden. Eine solche liegt dann vor, wenn es deutlich wahrscheinlicher wird, dass ein Schaden eintritt oder die Höhe eines potenziellen Schadens sich erheblich vergrößert. Eine unterlassene Anzeige kann sogar zum Verlust des Versicherungs­ schutzes oder im Schadenfall zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Zwar wird eine etwaige Gefahrerhöhung eine entsprechende Prämienanpassung seitens des Versicherers zur Folge haben, doch der Versicherungsschutz bleibt unangetastet.

GRUPPENUNFALLVERSICHERUNG

Seit Juni 2021 haben Mitarbeiter im Homeoffice zwar denselben gesetzlichen Unfallversicherungsschutz wie Mitarbeiter in Präsenz, dennoch sind Arbeitnehmer, die viel und regelmäßig von zu Hause aus arbeiten, einem höheren Risiko ausgesetzt, einen Unfall zu er­ leiden, der nicht als Arbeitsunfall gewertet wird. Regelmäßig setzen sich Gerichte mit der Beurteilung eines erlittenen Unfalls auseinander. Handelt es sich hierbei um eine private oder berufliche Tätigkeit? Mit­ unter können gewisse Tätigkeiten nicht klar einem der beiden Berei­che zugewiesen werden. Schon alleine durch die räumliche Situation verschmilzt der berufliche und private Lebensbereich noch stärker miteinander, als es im Unternehmen schon sowieso der Fall war.

Mit einer abgeschlossenen Gruppenunfallversicherung bieten Sie Ihren Mitarbeitern einen absoluten Mehrwert. Eine solche Police bietet ei­nen 24­Stunden­Rundumschutz. Das heißt, der Versicherungsschutz besteht am Homeoffice­Arbeitsplatz innerhalb der eigenen Wohnung genauso wie in der Pause und in der Freizeit. Gute Mitarbeiter sind das Herz eines jeden Unternehmens. Um gute Leute zu halten und neue zu gewinnen, haben Benefits zusätzlich zum Gehalt inzwischen eine hohe Bedeutung gewonnen. Eine Gruppenunfallversicherung stellt hier sicher eine gute Basis dar.

RUNDUM-SORGLOS-PAKET

Ermöglichen Sie Ihren Mitarbeitern das Arbeiten im Homeoffice, kön­ nen infolgedessen durchaus zusätzliche Risiken entstehen. Beachten Sie jedoch die vorher genannten Punkte, haben Sie keine bösen Über­ raschungen im Schadenfall zu befürchten. Fazit: Mit dem Abschluss einer passenden Cyber­Versicherung, Vertrauensschadenversiche­ rung sowie Elektronikversicherung reagieren Sie optimal auf die der­ zeit stattfindende Revolution unserer Arbeitswelt. Um Deckungslücken in bereits bestehenden Versicherungsverträgen zu vermeiden, sollten die Bedingungen überprüft und potenzielle Gefahrerhöhungen ange­ zeigt werden. Dem Arbeiten im Homeoffice und den damit einherge­ henden Vorteilen für Sie und Ihre Mitarbeiter steht dann nichts mehr im Wege.

Hinweis: Diese Zusammenstelluung dient nur der vorläufigen Information und ist eine unverbindliche Orientierungshilfe. Weder die VEMA eG als Textquelle noch wir als Versicherungsmakler übernehmen eine Gewähr für die Voll­ständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Informationen. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs­ und Schadensfälle.

Ergänzende Anworten rund um das Thema Homeoffice und mobiles Arbeiten bietet beispielsweise die Unfallkasse in ihren FAQs.