Neue Rechtsprechung zu Enthaftung stärkt die Position von Vorständen und Geschäftsführern

In einer wegweisenden Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die Bedeutung einer sorgfältigen Dokumentation für die Enthaftung von Unternehmensleitungen hervorgehoben. Diese richtungsweisende Klärung unterstreicht, dass eine transparente Aufzeichnung von Entscheidungsprozessen entscheidend ist, um den Schutz durch die Business Judgment Rule zu gewährleisten.

Was bedeutet das für Sie?

Dokumentieren Sie gründlich:
Jeder Schritt Ihrer Entscheidungsfindung sollte lückenlos festgehalten werden.

Informieren Sie sich umfassend:
Treffen Sie Entscheidungen auf Basis einer soliden Informationsgrundlage.

Bleiben Sie konform:
Achten Sie auf die Einhaltung aller relevanten Gesetze und internen Richtlinien.

Managen Sie Risiken effektiv:
Ein proaktives Risikomanagement ist unerlässlich, um potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen.

Diese Prinzipien sind nicht nur für Ihre rechtliche Absicherung im Sinne einer persönlichen Enthaftung wichtig, sondern tragen auch zu einer verantwortlichen Unternehmensführung bei.

Für detaillierte Informationen und persönliche Beratung stehen wir Ihnen zur Verfügung:

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Für alle anderen ein paar Stichworte:

Geschäftsführerhaftung: Geschäftsführer können persönlich haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Pflichten verletzen. Dies umfasst sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Verantwortlichkeiten. Zivilrechtlich kann es zu Schadensersatzansprüchen kommen, wenn der Gesellschaft durch eine Pflichtverletzung ein Schaden entsteht. Strafrechtlich können bei Delikten wie Betrug oder Untreue Konsequenzen drohen.

Enthaftungsklauseln: Diese Klauseln sind Bestandteil von Verträgen und sollen das Haftungsrisiko für Geschäftsführer begrenzen. Sie definieren Bedingungen, unter denen ein Geschäftsführer nicht für bestimmte Handlungen oder Unterlassungen haftet, beispielsweise bei Entscheidungen, die im guten Glauben und auf Grundlage angemessener Informationen getroffen wurden.

Business Judgment Rule: Diese Regel schützt Geschäftsführer vor Haftungsansprüchen, solange sie nachweislich im besten Interesse der Gesellschaft gehandelt haben und ihre Entscheidungen auf einer angemessenen Informationsgrundlage basierten. Die Regel setzt voraus, dass keine Interessenkonflikte vorliegen und die Entscheidung vernünftigerweise als angemessen betrachtet werden kann.

Haftungsrisiken minimieren: Um Haftungsrisiken zu reduzieren, sollten Geschäftsführer stets sorgfältig agieren, sich regelmäßig fortbilden, um über rechtliche Änderungen informiert zu sein, und ein effektives Risikomanagement sowie Compliance-Systeme implementieren.

Compliance Management: Ein Compliance-Management-System (CMS) hilft dabei sicherzustellen, dass ein Unternehmen und seine Mitarbeiter alle relevanten gesetzlichen Vorschriften sowie interne Richtlinien einhalten. Es umfasst typischerweise Richtlinien, Prozesse, Kontrollen und Schulungen.

D&O-Versicherung (Directors & Officers): Diese Versicherung deckt finanzielle Ansprüche ab, die gegen Geschäftsführer und andere Führungskräfte wegen angeblicher Pflichtverletzungen erhoben werden könnten. Sie schützt das Privatvermögen der versicherten Personen und kann auch die Verteidigungskosten in Rechtsstreitigkeiten übernehmen.

Sorgfaltspflichten des Geschäftsführers: Zu den Sorgfaltspflichten gehören unter anderem die ordnungsgemäße Buchführung und Bilanzierung, die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sowie die Treuepflicht gegenüber der Gesellschaft. Bei Verletzung dieser Pflichten drohen Haftungsansprüche.

Organhaftung: Die Organhaftung bezieht sich auf die Verantwortlichkeit von Vorstandsmitgliedern oder Geschäftsführern für Schäden, die durch ihr Handeln im Rahmen ihrer Funktion entstehen. Sie kann sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Folgen haben.

Innenhaftung vs. Außenhaftung: Innenhaftung bedeutet, dass der Geschäftsführer gegenüber der Gesellschaft selbst haftet (z.B., wenn er der Gesellschaft einen Schaden zufügt). Außenhaftung hingegen bezieht sich auf die Haftung gegenüber Dritten (z.B., wenn Gläubiger durch Insolvenzverschleppung geschädigt werden).

Haftungsbegrenzung: Neben Enthaftungsklauseln können auch andere Mechanismen zur Haftungsbegrenzung eingesetzt werden, wie zum Beispiel spezielle Vereinbarungen in Anstellungsverträgen oder Satzungen sowie das Einhalten von Corporate-Governance-Standards zur Reduzierung von Fehlentscheidungen und damit verbundenen Haftungsrisiken.

Diese Erläuterungen bieten einen ersten Einblick zu ein paar Stichworten und zeigen auf, welche Aspekte für die Enthaftung von Geschäftsführern besonders relevant sind.

Darüber hinaus gibt es noch viele andere relevante Punkte, wie beispielsweise.

  • Risikomanagement für Geschäftsführer
  • Gesellschafterbeschlüsse und Enthaftung
  • Entlastungsbeschluss der Gesellschafterversammlung
  • Dokumentationspflichten
  • Beweislastumkehr bei Geschäftsführerhaftung
  • Pflichtverletzungen und Konsequenzen
  • Insolvenzverschleppungshaftung
  • Kapitalerhaltungsgrundsätze
  • Verbotene Auszahlungen an Gesellschafter
  • Steuerliche Haftungsfallen für Geschäftsführer
  • Sozialversicherungsbeiträge und Haftung
  • Geschäftsführervertrag und Haftungsregelungen
  • Anstellungsverhältnis und Haftungsfragen
  • Unternehmerische Entscheidungen und Haftungsschutz
  • Delegation von Verantwortung und Haftungsentlastung
  • Aufsichtsratspflichten und Geschäftsführerentlastung
  • Due Diligence zur Risikovermeidung
  • Interne Kontrollsysteme (IKS)
  • Corporate Governance Kodex
  • Fiduciary Duties
  • Vermögensschadenhaftpflicht
  • Berufshaftpflicht für Manager
  • Compliance-Richtlinien implementieren
  • Krisenmanagement und Haftungsprävention
  • Vertragsgestaltung zur Risikominimierung
  • Arbeitsrechtliche Verantwortlichkeiten
  • Datenschutzverordnung (DSGVO) Compliance
  • Umweltrechtliche Sorgfaltspflichten
  • Produkthaftungsrisiken für Geschäftsführer
  • Kartellrechtliche Verstöße vermeiden
  • Corporate Social Responsibility (CSR)
  • Ethikrichtlinien im Unternehmen
  • Whistleblower-Systeme etablieren
  • Interessenkonflikte vermeiden
  • Transparenz in der Unternehmensführung
  • Fortbildungen zu rechtlichen Neuerungen
  • Überwachungspflichten des Managements
  • Liquiditätsplanung und Zahlungsunfähigkeit
  • Versicherbarkeit von Managementrisiken
  • Rechtsschutz im Haftungsfall

Sollen wir nicht doch einmal über Ihre Enthaftung sprechen?

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